Allgemeine Geschäftsbedingungen 
  von SWITCH e-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR 
 
 
  § 1 Allgemeines 
  1.
  Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von
  SWITCH E-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR
  (nachstehend: Verkäufer) gelten ausschließlich die
  nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  (AGB). 
  2.
  Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher
  als auch Unternehmer.
  3.
  Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche
  Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der
  weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
  beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
  (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB). 
  4.
  Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche
  oder juristische Person oder eine rechtsfähige
  Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in
  Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
  beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). 
  5.
  Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden
  keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer
  Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
  Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug
  nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder
  eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin
  kein Einverständnis mit der Geltung jener
  Geschäftsbedingungen. 
 
 
  § 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss.
  1.
  Die Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend
  und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als
  verbindlich gekennzeichnet sind. 
  2.
  Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung
  sind ausschließlich die Auftragsbestätigung sowie diese
  Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
  Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen
  Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen
  bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 
  3.
  Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung
  (Menge, Gewichte, Maße etc.) sind keine garantierten
  Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen
  oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
  Handelsübliche Abweichungen sind zulässig. 
  4.
  Eine Übertragung von abgeschlossenen Verträgen auf
  Dritte (sog. Vertragsübernahme) bedarf zu ihrer
  Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. 
  5.
  Die angebotenen Elektrokomponenten, dürfen nur
  durch autorisierte und geschulte Personen installiert
  und verbaut werden.
 
 
  § 3 Preise und Zahlungsbedingungen 
  1.
  Angegebene Preise verstehen sich in EURO und
  schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch
  Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der
  Kunde zu tragen. 
  2.
  Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
  liefert der Verkäufer nur gegen Vorkasse. 
 
 
  § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung 
  1.
  Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die
  Einrede des nichterfüllten Vertrages stehen dem
  Verkäufer im gesetzlichen Umfang zu. 
  2.
  Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche des
  Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche
  unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der
  Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen
  berechtigter Gegenansprüche aus demselben
  Vertragsverhältnis zurückbehalten. 
 
 
  § 5 Lieferfristen
   
  1.
  Die vom Verkäufer in Aussicht gestellten Fristen und
  Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur
  annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste
  Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
  Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich
  Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der
  Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit
  dem Transport beauftragten Dritten. 
  2.
  Der Verkäufer kann - unbeschadet seiner Rechte aus
  Verzug des Kunden - vom Kunden eine Verlängerung
  von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung
  von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum
  verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen
  Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht
  nachkommt. 
  3.
  Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der
  Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese
  durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des
  Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse
  (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der
  Material- oder Energiebeschaffung,
  Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige
  Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder
  Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
  notwendigen behördlichen Genehmigungen,
  behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht
  richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch
  Lieferanten) verursacht worden sind, bzw. die der
  Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche
  Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung
  wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die
  Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist,
  ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
  Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern
  sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben
  sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum
  der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
  Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der
  Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung
  nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche
  schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom
  Vertrag zurücktreten. 
  4.
  Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung
  in Verzug, so ist die Haftung des Verkäufers auf
  Schadensersatz auf 5 % des Auftragswertes beschränkt.
  Im Übrigen gilt § 10 dieser Allgemeinen
  Geschäftsbedingungen. Verzug tritt erst ein, wenn der
  Verkäufer trotz Fälligkeit auf eine Mahnung des Kunden
  nicht binnen angemessener Nachfrist leistet. 
  5.
  Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit
  dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche
  Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher
  Vereinbarung. 
 
 
  § 6 Leistungserbringung 
  1.
  Soweit der Kunde den Verkäufer mit der Umrüstung
  eines Fahrzeugs auf Elektroantrieb beauftragt, ist er
  nach Abschluss der Leistungserbringung und
  entsprechender Fristsetzung durch den Verkäufer
  verpflichtet, die ausgebauten Komponenten (z. B. Motor,
  Kraftstofftank, Abgasanlage) abzuholen oder deren
  Versendung auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. 
  2.
  Bei dem umzurüstenden Fahrzeug ggf. noch bestehende
  Garantie-/ Gewährleistungsansprüche gehen durch die
  Umrüstung ggf. unter. Dem Kunden wird empfohlen,
  sich diesbezüglich vorab mit dem Hersteller bzw.
  Händler in Verbindung zu setzen. Eine entsprechende
  Prüfung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der vom
  Verkäufer zu erbringenden Leistung. 
 
 
  § 7 Versand, Gefahrübergang 
  1.
  Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt
  der Verkäufer die angemessene Versandart und das
  Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen. 
  2.
  Der Verkäufer schuldet nur die rechtzeitige,
  ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das
  Transportunternehmen und ist für vom
  Transportunternehmen verursachte Verzögerungen
  nicht verantwortlich. Eine vom Verkäufer genannte
  Versanddauer ist daher unverbindlich. Sofern der
  Verkäufer Installations- oder Montagearbeiten am Ort
  des Kunden übernommen hat, schuldet er jedoch
  abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser
  Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem
  vertraglich vereinbarten Termin. 
  3.
  Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des
  zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder
  des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem
  Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den
  Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in
  Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die
  Gefahr, sofern der Verkäufer nur die Versendung
  schuldet, mit der Übergabe der Ware an das
  Transportunternehmen auf den Kunden über. Hat der
  Verkäufer Installations- und Montagearbeiten am Ort
  des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen
  mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden
  über. 
 
 
  § 8 Eigentumsvorbehalt 
  1.
  Die vom Verkäufer an den Kunden gelieferte Ware bleibt
  bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten
  Forderungen Eigentum des Verkäufers. 
  2.
  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu
  verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und
  Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 
  3.
  Wird die Vorbehaltsware vom Kunden dergestalt mit
  einer anderen Sache verbunden, dass sie wesentlicher
  Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so wird
  vereinbart, dass der Verkäufer unmittelbar das Eigentum
  oder - wenn die Verbindung mit beweglichen Sachen
  mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der anderen
  Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das
  Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu
  geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der
  Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache
  erwirbt. 
  4.
  Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt
  der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus
  entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei
  Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware
  anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an den
  Verkäufer ab. 
  5.
  Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere
  durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf
  das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den
  Verkäufer hierüber informieren, um ihm die
  Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. 
  6.
  Für extra beschaffte Ware besteht laut Fernabsatzgesetz
  eine Abnahmeverpflichtung und die Ware ist vom
  Umtausch ausgeschlossen! 
 
 
  § 9 Gewährleistung, Mängel 
  1.
  Handelt der Kunde als Verbraucher, stehen ihm bei
  Mängeln die gesetzlichen Rechte zu. Wird ein Vertrag
  über eine Lieferung gebrauchter Gegenstände
  geschlossen, verjähren die Mängelansprüche und die
  Schadensersatzansprüche, die in unmittelbarem
  Zusammenhang mit einem Mangel stehen, innerhalb
  eines Jahres ab Übergabe. 
  2.
  Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die
  Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit
  eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese
  Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden
  aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
  Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob
  fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder
  seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den
  gesetzlichen Vorschriften verjähren. Wird ein Vertrag
  über eine Lieferung gebrauchter Gegenstände
  geschlossen, erfolgt die Lieferung unter Ausschluss
  jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 
  3.
  Handelt der Kunde als Unternehmer, so hat er die vom
  Verkäufer gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt
  sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt,
  soweit hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer
  Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen
  Untersuchung erkennbar gewesen wären, nicht
  unverzüglich eine entsprechende Anzeige beim
  Verkäufer erfolgt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die
  Ware als genehmigt, wenn dem Verkäufer die
  Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem
  Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der
  Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung
  bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist
  jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der
  Rügefrist maßgeblich. 
  4.
  Bei schadhaften Komponenten, haftet der Verkäufer nur
  in Höhe des Kaufpreises für das jeweilige schadhafte
  Bauteil, nicht für Folgeschäden. 
  5.
  Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen den
  Verkäufer, soweit diese nicht aus einer
  Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen.
  Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
  Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des
  Verkäufers.
 
 
  § 10 Haftung
   
  1.
  Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen
  vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch
  deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und
  Aufwendungsersatz wie folgt: 
  
  -Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund
   uneingeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  -bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des 
   ebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  -aufgrund eines Garantieversprechens, soweit
   diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, 
  -aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem
   Produkthaftungsgesetz. 
  2.
  Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche
  Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen,
  vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche
  Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem
  Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des
  Vertragszwecks auferlegt, dessen Erfüllung die
  ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
  erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
  regelmäßig vertrauen darf. Hinsichtlich der Haftung des
  Verkäufers aus Verzug gilt § 5 Abs. 4. 
  3.
  Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers
  ausgeschlossen. 
  4.
  Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im
  Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine
  Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. 
 
 
  § 11 Datenschutzhinweis 
  1.
  Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt die
  personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere
  deren Kontaktdaten, zur Abwicklung der Bestellung.
  Gleiches gilt für die E- Mail-Adresse, soweit diese vom
  Kunden angegeben wurde. 
 
 
  § 12 Schlussbestimmungen 
  1.
  Der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden
  bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender
  international-privatrechtlicher Vorschriften dem Recht
  der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
  UN-Kaufrechtsübereinkommens. 
  2.
  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
  Vertragsverhältnis ist Sarstedt, soweit nichts anderes
  bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die
  Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die
  Installation zu erfolgen hat. 
  3.
  Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
  öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
  Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik
  Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist
  Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der
  Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem
  Kunden der Geschäftssitz des Verkäufers in Sarstedt.
  Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu
  klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des
  Kunden zuständig ist. 
  4.
  Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses
  Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen
  unberührt.
  Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren
  nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame
  Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg
  gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen,
  sofern dadurch keine wesentliche Änderung des
  Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt,
  falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht
  ausdrücklich geregelt ist. 
 
 
  © 2020 SWITCH e-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR
  Voss-Straße 78, 31157 Sarstedt
 
 
 
 
  § 13 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
          (VSBG)
  Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem
  Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 36 ff VSBG teilzunehmen.