Allgemeine Geschäftsbedingungen von SWITCH e-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR
§ 1 Allgemeines 1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von SWITCH E-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR (nachstehend: Verkäufer) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB). 4. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). 5. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss. 1. Die Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind ausschließlich die Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung (Menge, Gewichte, Maße etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig. 4. Eine Übertragung von abgeschlossenen Verträgen auf Dritte (sog. Vertragsübernahme) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. 5. Die angebotenen Elektrokomponenten, dürfen nur durch autorisierte und geschulte Personen installiert und verbaut werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Angegebene Preise verstehen sich in EURO und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert der Verkäufer nur gegen Vorkasse.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung 1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages stehen dem Verkäufer im gesetzlichen Umfang zu. 2. Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.
§ 5 Lieferfristen 1. Die vom Verkäufer in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 2. Der Verkäufer kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden - vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt. 3. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, bzw. die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. 4. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz auf 5 % des Auftragswertes beschränkt. Im Übrigen gilt § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verzug tritt erst ein, wenn der Verkäufer trotz Fälligkeit auf eine Mahnung des Kunden nicht binnen angemessener Nachfrist leistet. 5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 6 Leistungserbringung 1. Soweit der Kunde den Verkäufer mit der Umrüstung eines Fahrzeugs auf Elektroantrieb beauftragt, ist er nach Abschluss der Leistungserbringung und entsprechender Fristsetzung durch den Verkäufer verpflichtet, die ausgebauten Komponenten (z. B. Motor, Kraftstofftank, Abgasanlage) abzuholen oder deren Versendung auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. 2. Bei dem umzurüstenden Fahrzeug ggf. noch bestehende Garantie-/ Gewährleistungsansprüche gehen durch die Umrüstung ggf. unter. Dem Kunden wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit dem Hersteller bzw. Händler in Verbindung zu setzen. Eine entsprechende Prüfung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der vom Verkäufer zu erbringenden Leistung.
§ 7 Versand, Gefahrübergang 1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen. 2. Der Verkäufer schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine vom Verkäufer genannte Versanddauer ist daher unverbindlich. Sofern der Verkäufer Installations- oder Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen hat, schuldet er jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Termin. 3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern der Verkäufer nur die Versendung schuldet, mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Hat der Verkäufer Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt 1. Die vom Verkäufer an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden dergestalt mit einer anderen Sache verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so wird vereinbart, dass der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verbindung mit beweglichen Sachen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der anderen Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. 4. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an den Verkäufer ab. 5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. 6. Für extra beschaffte Ware besteht laut Fernabsatzgesetz eine Abnahmeverpflichtung und die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen!
§ 9 Gewährleistung, Mängel 1. Handelt der Kunde als Verbraucher, stehen ihm bei Mängeln die gesetzlichen Rechte zu. Wird ein Vertrag über eine Lieferung gebrauchter Gegenstände geschlossen, verjähren die Mängelansprüche und die Schadensersatzansprüche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mangel stehen, innerhalb eines Jahres ab Übergabe. 2. Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Wird ein Vertrag über eine Lieferung gebrauchter Gegenstände geschlossen, erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 3. Handelt der Kunde als Unternehmer, so hat er die vom Verkäufer gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, soweit hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, nicht unverzüglich eine entsprechende Anzeige beim Verkäufer erfolgt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als genehmigt, wenn dem Verkäufer die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. 4. Bei schadhaften Komponenten, haftet der Verkäufer nur in Höhe des Kaufpreises für das jeweilige schadhafte Bauteil, nicht für Folgeschäden. 5. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
§ 10 Haftung 1. Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: -Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, -bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, -aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, -aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. 2. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hinsichtlich der Haftung des Verkäufers aus Verzug gilt § 5 Abs. 4. 3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. 4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
§ 11 Datenschutzhinweis 1. Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere deren Kontaktdaten, zur Abwicklung der Bestellung. Gleiches gilt für die E- Mail-Adresse, soweit diese vom Kunden angegeben wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen 1. Der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international-privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. 2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Sarstedt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. 3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden der Geschäftssitz des Verkäufers in Sarstedt. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist. 4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
© 2020 SWITCH e-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR Voss-Straße 78, 31157 Sarstedt
§ 13 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 36 ff VSBG teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von SWITCH e-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR
§ 1 Allgemeines 1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen von SWITCH E-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR (nachstehend: Verkäufer) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB). 4. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). 5. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss. 1. Die Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind ausschließlich die Auftragsbestätigung sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung (Menge, Gewichte, Maße etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig. 4. Eine Übertragung von abgeschlossenen Verträgen auf Dritte (sog. Vertragsübernahme) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung des Verkäufers. 5. Die angebotenen Elektrokomponenten, dürfen nur durch autorisierte und geschulte Personen installiert und verbaut werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Angegebene Preise verstehen sich in EURO und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. 2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert der Verkäufer nur gegen Vorkasse.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung 1. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nichterfüllten Vertrages stehen dem Verkäufer im gesetzlichen Umfang zu. 2. Der Kunde darf eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.
§ 5 Lieferfristen 1. Die vom Verkäufer in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 2. Der Verkäufer kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden - vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt. 3. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, bzw. die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. 4. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz auf 5 % des Auftragswertes beschränkt. Im Übrigen gilt § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verzug tritt erst ein, wenn der Verkäufer trotz Fälligkeit auf eine Mahnung des Kunden nicht binnen angemessener Nachfrist leistet. 5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
§ 6 Leistungserbringung 1. Soweit der Kunde den Verkäufer mit der Umrüstung eines Fahrzeugs auf Elektroantrieb beauftragt, ist er nach Abschluss der Leistungserbringung und entsprechender Fristsetzung durch den Verkäufer verpflichtet, die ausgebauten Komponenten (z. B. Motor, Kraftstofftank, Abgasanlage) abzuholen oder deren Versendung auf eigene Kosten vornehmen zu lassen. 2. Bei dem umzurüstenden Fahrzeug ggf. noch bestehende Garantie-/ Gewährleistungsansprüche gehen durch die Umrüstung ggf. unter. Dem Kunden wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit dem Hersteller bzw. Händler in Verbindung zu setzen. Eine entsprechende Prüfung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der vom Verkäufer zu erbringenden Leistung.
§ 7 Versand, Gefahrübergang 1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Verkäufer die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach seinem billigen Ermessen. 2. Der Verkäufer schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine vom Verkäufer genannte Versanddauer ist daher unverbindlich. Sofern der Verkäufer Installations- oder Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen hat, schuldet er jedoch abweichend hiervon die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Termin. 3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern der Verkäufer nur die Versendung schuldet, mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Hat der Verkäufer Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt 1. Die vom Verkäufer an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. 3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden dergestalt mit einer anderen Sache verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so wird vereinbart, dass der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder - wenn die Verbindung mit beweglichen Sachen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der anderen Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware - das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. 4. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber - bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - an den Verkäufer ab. 5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. 6. Für extra beschaffte Ware besteht laut Fernabsatzgesetz eine Abnahmeverpflichtung und die Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen!
§ 9 Gewährleistung, Mängel 1. Handelt der Kunde als Verbraucher, stehen ihm bei Mängeln die gesetzlichen Rechte zu. Wird ein Vertrag über eine Lieferung gebrauchter Gegenstände geschlossen, verjähren die Mängelansprüche und die Schadensersatzansprüche, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Mangel stehen, innerhalb eines Jahres ab Übergabe. 2. Handelt der Kunde als Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Wird ein Vertrag über eine Lieferung gebrauchter Gegenstände geschlossen, erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. 3. Handelt der Kunde als Unternehmer, so hat er die vom Verkäufer gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt, soweit hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, nicht unverzüglich eine entsprechende Anzeige beim Verkäufer erfolgt. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als genehmigt, wenn dem Verkäufer die Mängelrüge nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. 4. Bei schadhaften Komponenten, haftet der Verkäufer nur in Höhe des Kaufpreises für das jeweilige schadhafte Bauteil, nicht für Folgeschäden. 5. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
§ 10 Haftung 1. Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt: -Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, -bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des ebens, des Körpers oder der Gesundheit, -aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist, -aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. 2. Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Hinsichtlich der Haftung des Verkäufers aus Verzug gilt § 5 Abs. 4. 3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. 4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
§ 11 Datenschutzhinweis 1. Der Verkäufer erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere deren Kontaktdaten, zur Abwicklung der Bestellung. Gleiches gilt für die E- Mail-Adresse, soweit diese vom Kunden angegeben wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen 1. Der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international-privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. 2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Sarstedt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat. 3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden der Geschäftssitz des Verkäufers in Sarstedt. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist. 4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
© 2020 SWITCH e-cars Michael Hintz + Lutz Kirsten GbR Voss-Straße 78, 31157 Sarstedt
§ 13 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Der Verkäufer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 36 ff VSBG teilzunehmen.